Die Pforte der Einweihung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. Juli 2023, 15:45 Uhr
Die Pforte der Einweihung ist das erste von Rudolf Steiner verfasste Mysteriendrama. Die Uraufführung fand zu Mariä Himmelfahrt am 15. August 1910 im Schauspielhaus München statt.
Im August 2010 waren es also 100 Jahre, seit Rudolf Steiner diesen zukunftsweisenden künstlerischen Impuls für ein zeitgemäßes Mysterienwesen gegeben hat. Anlass genug für eine kleine, bunt gemischte Gemeinschaft engagierter Menschen, den Versuch zu unternehmen, Steiners erstes Drama rein aus der künstlerischen Formkraft des Textes, frisch und unbelastet von allzu spekulativer intellektueller Interpretation und bisherigen Aufführungstraditionen, in zeitgemäßer Sprache zu konkreten lebendigen Bildern zu verdichten, die unverstellt und hautnah geistige Wahrheiten offenbaren, die auch den wesentlichen Gehalt der Anthroposophie bilden.
Die Pforte der Einweihung entstand auf der Grundlage von Goethes Märchen von der grünen Schlange und der schönen Lilie, das Steiner zunächst in dramatisierter Form auf die Bühne bringen wollte als erstes Beispiel eines Mysteriendramas, das mit den Anforderungen des gegenwärtigen Zeitalters rechnet. Schon 1907, auf dem Münchner Kongress der Theosophischen Gesellschaft, hatte Rudolf Steiner Édouard Schurés Rekonstruktion des Dramas von Eleusis auf die Bühne gebracht, später folgten Schurés Kinder des Luzifer. Das waren aber alles Rückgriffe auf die Vergangenheit, die ganz aus dem Geiste der Verstandesseelenkultur lebten, abgesehen davon, dass beide Werke höheren künstlerischen Ansprüchen kaum genügen können. Aber etwas Besseres, in dem auf künstlerische Weise geistige Wahrheiten enthüllt wurden, gab es damals nicht. So suchte Steiner nach einem geistigen Inhalt und einer künstlerischen Form, die dem Bewusstseinsseelenzeitalter gerecht werden konnte und kam dabei zunächst auf Goethes Märchen, doch gewann die Sache bald ein Eigenleben. In der ersten Niederschrift sind die Namen der handelnden Personen noch aus Goethes Märchen genommen, doch indem die Märchenfiguren nach und nach zu eigenständigen Bühnenpersönlichkeiten aus Fleisch und Blut heranwuchsen, mussten auch andere Namen gefunden werden, die ihren geistigen Charakter besser unterstreichen sollten. Indem sich auch die Handlung immer mehr zu metamorphosieren begann, entstand schließlich ein völlig eigenständiges Drama, bei dem aber der Bezug zu Goethes Märchen immer wieder spürbar wird.
Link: Die Pforte der Einweihung - Textheft als PDF
Personen
DES VORSPIELES UND ZWISCHENSPIELES
Sophia | Margherita Ehart | |
Estella | Nikolina | |
Zwei Kinder |
DES MYSTERIUMS
Johannes Thomasius | Wolfgang Peter | ||
Maria | Margherita Ehart | ||
Benedictus | Willi Grass | ||
Theodosius, dessen Urbild im Verlaufe als Geist der Liebe sich offenbart | |||
Romanus, dessen Urbild im Verlaufe als Geist der Tatkraft sich offenbart | Wolfgang Schaffer | ||
Retardus, nur als Geist wirksam | Peter Ponta | ||
German, dessen Urbild im Verlaufe als Geist des Erdgehirns sich offenbart | |||
Philia | Freundinnen Marias, deren Urbilder | Rosemarie Guttmann | |
Astrid | im Verlaufe als Geister von | Elisabeth Wagner | |
Luna | Marias Seelenkräften sich offenbaren | Nikolina | |
Helena, deren Urbild im Verlaufe als Lucifer sich offenbart | Christine Kowol | ||
Professor Capesius | Ernst Horvath | ||
Doktor Strader | Florian Dubois | ||
Felix Balde, der sich als ein Träger des Naturgeistes offenbart | Franz Dietl | ||
Frau Balde | Helga Freihsl | ||
Die andre Maria, deren Urbild im Verlaufe sich als Seele der Liebe offenbart | Brigitta Schadeck | ||
Theodora, Seherin | Christine Kowol | ||
Ahriman, nur als Seele wirksam gedacht | Thomas Wünsch | ||
Der Geist der Elemente, nur als Geist wirksam gedacht | Thomas Wünsch | ||
Ein Kind, dessen Urbild im Verlaufe als junge Seele sich offenbart | |||
Regie | Wolfgang Peter |
„Der Eindruck des Lebendigen, des Realistischen geht gerade hervor, wenn man der Bühne ansieht, dass ihr Bild aus in lebendige Phantasie umgegossenen Träumen entstanden ist.“ (Lit.:GA 282, S. 317) |